Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Juni 2018
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Wir erbringen alle unsere Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurden.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Durchführung einer opto-elektronischen Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Teile. Maßgeblich für den Prüfungsumfang sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, insbesondere die dort genannten Toleranzen. Wir überprüfen die Teile in abgestimmten Umfang. Wenn nichts anderes vereinbart ist, findet lediglich eine statische Überprüfung der Teile statt. Der Auftrag ist mangelfrei abgearbeitet, wenn ein mittleres Restniveau von Abweichungen bei nicht mehr als 50 ppm eingehalten wird. Strengere Anforderungen, insbesondere eine 100 %-ige Fehlerfreiheit, gelten nur, wenn dies vereinbart ist. Der Auftraggeber ist im Sinne des ProdHaftG für die Fehlerfreiheit seiner Teile verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur Teile bereitzustellen, die frei von Öl, Fett, Schmutz, Spänen und sonstigen Verunreinigungen sind. Entsprechen die angelieferten Teile nicht diesen Vorgaben, hat der Auftraggeber uns sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten und Schäden zu ersetzen. Entstehen dem Auftraggeber seinerseits dadurch Schäden, wird die Haftung hierfür ausgeschlossen.
3. Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die in dem Angebot genannten Preise und Zahlungstermine.
4. Anlieferung und Lieferung
Der Auftraggeber hat die Teile kostenfrei und in dem unter Ziff. 2 genannten Zustand anzuliefern. Lieferungen vom und an den Auftraggeber erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Das gilt auch dann, wenn wir im Einzelfall die Transportperson auswählen. Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
5. Gewährleistung/Haftungsbeschränkung/Schadensersatz
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt abweichend vom Gesetz ein Jahr ab Eingang der geprüften Teile bei dem Auftraggeber. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit nachstehend nichts anderes geregelt ist, sind Ansprüche des Auftraggebers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von vertraglichen Pflichten und aus unerlaubter Handlung. Vorstehende Verjährungsverkürzung und Haftungsbeschränkung gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Die Verjährungsverkürzung und Haftungsbeschränkung gelten ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gelten auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
6. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für die sich aus einem Auftrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist nach unserer Wahl Regensburg oder der Sitz des Auftraggebers. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht.